Preisvergabegesetz
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Vom Großkönig erlassen.
Inhalt
Der König darf einen festen Preis für ein Objekt festlegen. Aber nur dann, wenn es zu großen Beschwerden im Volk kommt.
Vom Großkönig erlassen.
Der König darf einen festen Preis für ein Objekt festlegen. Aber nur dann, wenn es zu großen Beschwerden im Volk kommt.