Notwehr
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Verfasst von Anders.
Inhalt
Zum Zwecke des Überlebens in einem Kampf auf Leben und Tod sei das Töten des Gegners oder der Gegner ausdrücklich erlaubt.
Verfasst von Anders.
Zum Zwecke des Überlebens in einem Kampf auf Leben und Tod sei das Töten des Gegners oder der Gegner ausdrücklich erlaubt.