Notwehr
Version vom 9. August 2022, 18:36 Uhr von LadyEradiona (Diskussion | Beiträge)
Verfasst von Anders.
Inhalt
Zum Zwecke des Überlebens in einem Kampf auf Leben und Tod sei das Töten des Gegners oder der Gegner ausdrücklich erlaubt.
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Zum Zwecke des Überlebens in einem Kampf auf Leben und Tod sei das Töten des Gegners oder der Gegner ausdrücklich erlaubt.