Preisvergabegesetz

Aus Eran
Version vom 8. August 2022, 22:16 Uhr von LadyEradiona (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vom Großkönig erlassen.

Inhalt

Der König darf einen festen Preis für ein Objekt festlegen. Aber nur dann, wenn es zu großen Beschwerden im Volk kommt.