Sklavenausweis
Version vom 11. Mai 2026, 19:12 Uhr von LadyEradiona (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Dabei handelt es sich um ein Objekt, welches Sklavenhändler ihren Kunden überreichen. Es weißt sie als "rechtmäßige" Eigentümer eines oder mehrerer Sklaven aus. Es kann nur mit freiem Willen von einer Person zur anderen übergeben werden. War eine Nachfolge nicht vorab geklärt, gilt das örtliche Erbrecht. === Aussehen === Bei diesen Objekten handelt es sich um kleine Platten, drei Finger breit und einen Finger lang, die aus unterschiedlichen…“)
Dabei handelt es sich um ein Objekt, welches Sklavenhändler ihren Kunden überreichen. Es weißt sie als "rechtmäßige" Eigentümer eines oder mehrerer Sklaven aus. Es kann nur mit freiem Willen von einer Person zur anderen übergeben werden. War eine Nachfolge nicht vorab geklärt, gilt das örtliche Erbrecht.
Aussehen
Bei diesen Objekten handelt es sich um kleine Platten, drei Finger breit und einen Finger lang, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können (Preferent des Sklavenhändlers). Die feinen Linien, die bei Berührung des "rechtmäßigen" Eigentümers erscheinen stellen eine eindeutige Verbindung zu den Sklaven dar.