Sklavenausweis

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Dabei handelt es sich um ein Objekt, welches Sklavenhändler ihren Kunden überreichen. Es weißt sie als "rechtmäßige" Eigentümer eines oder mehrerer Sklaven aus. Es kann nur mit freiem Willen von einer Person zur anderen übergeben werden. War eine Nachfolge nicht vorab geklärt, gilt das örtliche Erbrecht.

Aussehen

Bei diesen Objekten handelt es sich um kleine Platten, drei Finger breit und einen Finger lang, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können (Preferent des Sklavenhändlers). Die feinen Linien, die bei Berührung des "rechtmäßigen" Eigentümers erscheinen stellen eine eindeutige Verbindung zu den Sklaven dar.