Halar: Unterschied zwischen den Versionen
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Der einzige General, der sie unterstützt hatte war [[Jitmot]]. Einer, der inzwischen im Ruhestand ist. | |||
== Vertrag == | |||
Der folgende vertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen. Die eine ist die Privatperson Halar - nachfolgend A genannt, die andere die königliche Armee im Allgemeinen - nachfolgend B genannt. | |||
Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen A und B im Rahmen der königlichen Luftschiffflotte. | |||
Auftragserfüllung und moralische Bedenken | |||
1) A verpflichtet sich, alle ihr von B zugewiesenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. | |||
2) A ist berechtigt, einzelne Aufträge abzulehnen, sofern diese in erheblichem Maße gegen ihre persönliche Moralvorstellung verstoßen. B hat eine solche Ablehnung zu respektieren. | |||
Dienstlaufbahn und Aufstieg | |||
1) A beginnt ihre Tätigkeit im Rang eines einfachen Matrosen. | |||
2) Nach mindestens fünf Dienstjahren ist B verpflichtet, A die Teilnahme an der Prüfung zum Luftschiffkapitän zu ermöglichen. | |||
3) Sofern während des Dienstes deutlich wird, dass A über außergewöhnliche Führungsqualitäten verfügt, muss die Prüfung auf Empfehlung Übergeordneter zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht werden. | |||
Meinungsfreiheit | |||
1) A ist berechtigt, konstruktive Kritik an B zu äußern. B ist nicht verpflichtet, diese Kritik umzusetzen. | |||
2) Sofern A im Rang eines Kapitäns tätig ist, steht dieses Recht zur freien Meinungsäußerung auch ihrer Besatzung zu, sofern diese auf respektvolle Weise vorgetragen wird. | |||
Entlassung und Schiffszuteilung | |||
1) Eine Entlassung von A aus dem Dienstverhältnis ist nur bei schwerwiegender Pflichtverletzung, insbesondere unbegründeter Befehlsverweigerung, zulässig. | |||
1 a) Eine solche Pflichtverletzung muss durch alle aktiven Generäle als unbegründet eingestuft werden. | |||
1 b) Gibt ein General innerhalb von fünf Tagen keine Stellungnahme ab, so wird seine Stimme der herrschenden Mehrheitsmeinung unter den abgegebenen Stimmen zugerechnet. | |||
1 c) Bereits die Zustimmung eines einzelnen aktiven oder ehemaligen Generals gilt als ausreichender Nachweis für die Begründetheit. | |||
1 d) Dies gilt nur solange A einen entsprechenden General innerhalb von 5 Tagen überzeugen kann. | |||
2) B kann A nur dann aus dem Dienstverhältnis entlassen, wenn B gleichzeitig bereit ist, das aktuell von A geführte Luftschiff als verkaufbares Objekt an ein Unternehmen anzubieten. | |||
2 a) In diesem Falle verpflichtet sich der Käufer des Luftschiffes neben dem selbigen auch die gesamte Mannschaft ebenfalls mit einem eigenen Beschäftigungsverhältnis zu beschäftigen. | |||
2 b) Dies gilt bereits ab dem Rang Matrose von A. | |||
2 c) Dies geschieht mit Ausnahme von A auf freiwilliger Basis. Sollte ein Mitglied entscheiden bei der Armee bleiben zu wollen, das nicht A ist, dann muss B jenes Mitglied auch weiterhin beschäftigen. | |||
2 d) Das neue Beschäftigungsverhältnis muss mindestens ein Jahr bestehen. | |||
3) A muss zu jeder Zeit einem Luftschiff der königlichen Flotte zugewiesen sein. | |||
4) A darf jederzeit seine eigene Kündigung einreichen. | |||
4 a) In diesem Falle muss A von B noch über einen geeigneten Zeitraum - 3 Monate - beschäftigen. | |||
4 b) Bei erfolgreicher Kündigung entfällt alles, was zum Beschäftigungsverhältnis steht. | |||
5) A darf auch von B entlassen werden, wenn außerhalb der regulären Versteigerung ein Käufer gefunden wird, der das Luftschiff zu dem A zugeordnet ist mit der gesamten aktuellen Besatzung aufzukaufen bereit ist. | |||
5 a) In diesem Falle muss B sicher stellen, dass der Käufer auch die finanziellen oder materiellen Mittel besitzt, um die Besatzung über mindestens ein Jahr zu entlohnen und die Wartungskosten zu decken. | |||
6) „B hat sicherzustellen, dass der Käufer über die Lage der Werkstätten und die internen Abläufe der Luftschiffflotte umfassend informiert ist. | |||
Geheimhaltung | |||
1) A verpflichtet sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. | |||
2) Die Pflicht zur Geheimhaltung entfällt ausschließlich, wenn drei ernsthafte und dokumentierte Verkaufsversuche fehlgeschlagen sind und ein neuer Käufer bereit ist, das Luftschiff sowie die Besatzung zu einem Preis zu übernehmen, der mindestens dem Doppelten des niedrigsten Gebots der letzten Auktion entspricht. | |||
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2025, 13:15 Uhr
Halar ist einer der Kapitäne, die Eran im Namen der Gilde zusammen mit 5 Luftschiffen erstanden hat.
Diese 5 Kapitäne und auch ihre Mannschaften haben immer wieder Kritik zu Luftstrategien geäußert oder wollten Verbesserungen an den Luftschiffen besprechen. Doch die Generäle blockten alles ab und so baute sich gegenseitiger Frust auf.
Schlussendlich haben sie in der Gilde ihren ersehnten Arbeitgeber bekommen.
Ein Kollege von ihm ist Sandalo.
Der einzige General, der sie unterstützt hatte war Jitmot. Einer, der inzwischen im Ruhestand ist.
Vertrag
Der folgende vertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen. Die eine ist die Privatperson Halar - nachfolgend A genannt, die andere die königliche Armee im Allgemeinen - nachfolgend B genannt.
Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen A und B im Rahmen der königlichen Luftschiffflotte.
Auftragserfüllung und moralische Bedenken
1) A verpflichtet sich, alle ihr von B zugewiesenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
2) A ist berechtigt, einzelne Aufträge abzulehnen, sofern diese in erheblichem Maße gegen ihre persönliche Moralvorstellung verstoßen. B hat eine solche Ablehnung zu respektieren.
Dienstlaufbahn und Aufstieg
1) A beginnt ihre Tätigkeit im Rang eines einfachen Matrosen.
2) Nach mindestens fünf Dienstjahren ist B verpflichtet, A die Teilnahme an der Prüfung zum Luftschiffkapitän zu ermöglichen.
3) Sofern während des Dienstes deutlich wird, dass A über außergewöhnliche Führungsqualitäten verfügt, muss die Prüfung auf Empfehlung Übergeordneter zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht werden.
Meinungsfreiheit
1) A ist berechtigt, konstruktive Kritik an B zu äußern. B ist nicht verpflichtet, diese Kritik umzusetzen.
2) Sofern A im Rang eines Kapitäns tätig ist, steht dieses Recht zur freien Meinungsäußerung auch ihrer Besatzung zu, sofern diese auf respektvolle Weise vorgetragen wird.
Entlassung und Schiffszuteilung
1) Eine Entlassung von A aus dem Dienstverhältnis ist nur bei schwerwiegender Pflichtverletzung, insbesondere unbegründeter Befehlsverweigerung, zulässig.
1 a) Eine solche Pflichtverletzung muss durch alle aktiven Generäle als unbegründet eingestuft werden.
1 b) Gibt ein General innerhalb von fünf Tagen keine Stellungnahme ab, so wird seine Stimme der herrschenden Mehrheitsmeinung unter den abgegebenen Stimmen zugerechnet.
1 c) Bereits die Zustimmung eines einzelnen aktiven oder ehemaligen Generals gilt als ausreichender Nachweis für die Begründetheit.
1 d) Dies gilt nur solange A einen entsprechenden General innerhalb von 5 Tagen überzeugen kann.
2) B kann A nur dann aus dem Dienstverhältnis entlassen, wenn B gleichzeitig bereit ist, das aktuell von A geführte Luftschiff als verkaufbares Objekt an ein Unternehmen anzubieten.
2 a) In diesem Falle verpflichtet sich der Käufer des Luftschiffes neben dem selbigen auch die gesamte Mannschaft ebenfalls mit einem eigenen Beschäftigungsverhältnis zu beschäftigen.
2 b) Dies gilt bereits ab dem Rang Matrose von A.
2 c) Dies geschieht mit Ausnahme von A auf freiwilliger Basis. Sollte ein Mitglied entscheiden bei der Armee bleiben zu wollen, das nicht A ist, dann muss B jenes Mitglied auch weiterhin beschäftigen.
2 d) Das neue Beschäftigungsverhältnis muss mindestens ein Jahr bestehen.
3) A muss zu jeder Zeit einem Luftschiff der königlichen Flotte zugewiesen sein.
4) A darf jederzeit seine eigene Kündigung einreichen.
4 a) In diesem Falle muss A von B noch über einen geeigneten Zeitraum - 3 Monate - beschäftigen.
4 b) Bei erfolgreicher Kündigung entfällt alles, was zum Beschäftigungsverhältnis steht.
5) A darf auch von B entlassen werden, wenn außerhalb der regulären Versteigerung ein Käufer gefunden wird, der das Luftschiff zu dem A zugeordnet ist mit der gesamten aktuellen Besatzung aufzukaufen bereit ist.
5 a) In diesem Falle muss B sicher stellen, dass der Käufer auch die finanziellen oder materiellen Mittel besitzt, um die Besatzung über mindestens ein Jahr zu entlohnen und die Wartungskosten zu decken.
6) „B hat sicherzustellen, dass der Käufer über die Lage der Werkstätten und die internen Abläufe der Luftschiffflotte umfassend informiert ist.
Geheimhaltung
1) A verpflichtet sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
2) Die Pflicht zur Geheimhaltung entfällt ausschließlich, wenn drei ernsthafte und dokumentierte Verkaufsversuche fehlgeschlagen sind und ein neuer Käufer bereit ist, das Luftschiff sowie die Besatzung zu einem Preis zu übernehmen, der mindestens dem Doppelten des niedrigsten Gebots der letzten Auktion entspricht.